Klimakonferenz in Paris: Unsere Erwartungen – unsere Aktivitäten

Maria Krautzberger spricht an einem Rednerpult. Auf diesem steht: Below 2°C - Together we´ll make it! German Pavillonzum Vergrößern anklicken
UBA-Präsidentin Maria Krautzberger spricht im Deutschen Pavillon der Weltklimakonferenz in Paris.
Quelle: BMUB

Vom 30. November bis 11. Dezember 2015 findet in Paris die Weltklimakonferenz statt. Ziel ist eine neue internationale Klimaschutz-Vereinbarung, die im Jahr 2020 das Kyoto-Protokoll ablösen und erstmals alle Staaten mit konkreten Pflichten einbinden soll. Mit dieser Vereinbarung soll erreicht werden, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf maximal 2 Grad Celsius zu begrenzen.

Unsere Erwartungen

Die Ausgangssituation für ein weltweit umfassendes Klimaschutzabkommen ist in Paris 2015 deutlich besser als in Kopenhagen 2009. Die Mehrheit der Staaten strebt umfassende Vereinbarungen für ein neues global wirksames und rechtskräftiges Klimaschutzabkommen an. Und anders als damals liegen die Positionen der Länder für ambitionierte Ziele zu Beginn der Konferenz nicht zu weit auseinander, um eine Einigung zu erreichen.

Dennoch bleibt offen, was das Pariser Abkommen leisten wird:

  • Wie wird die Umsetzung der nationalen Beiträge zur ⁠Treibhausgas⁠-Minderung in den Ländern sichergestellt?
  • Wird es einen Überprüfungsprozess geben und einen daran anknüpfenden Mechanismus, der vorsieht, die Beiträge zu steigern, wenn die Anstrengungen nicht ausreichen?
  • Wird das Abkommen ein richtungsweisendes Langfristziel enthalten, an welchem sich zukünftige Treibhausgas-Minderungsziele orientieren müssen?
  • Wird es gelingen, Regeln zu Transparenz und Zielerfüllung auf den Weg zu bringen, die mengenbasiert und verlässlich sind?

Auch die Zeit nach Vereinbarung des neuen Klimaschutzabkommens muss im Blick bleiben: Ausstehende Detailbestimmungen haben Einfluss, wie ambitioniert Emissionsminderungen von den Staaten tatsächlich betrieben werden, wenn das Abkommen 2020 in Kraft tritt. Dies betrifft beispielsweise die Marktmechanismen, die zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländern und gesteigerte Ambitionen in Industrieländern ermöglichen sollen. Diese Instrumente sollen auf der Basis der Erfahrungen aus dem Kyoto-Protokoll überarbeitet und weiterentwickelt werden. Ein wichtiger Aspekt ist hierbei, dass die Entwicklungsländer einen Teil der Minderungsgutschriften aus den Klimaschutzprojekten für die Erfüllung ihrer eigenen Verpflichtungen nutzen und nicht alle Gutschriften in den internationalen Handel gelangen. Dadurch wird der reine Kompensationscharakter der Kyoto-Mechanismen überwunden, und es kommt zu zusätzlichen Minderungseffekten. Deshalb braucht es Regeln, damit Minderungen aus diesen Maßnahmen nur einmal gezählt werden und nicht an anderer Stelle zu Mehremissionen führen.

Unsere Aktivitäten in Paris

Als Teil der Deutschen Delegation ist das ⁠UBA⁠ mit seinen Fachleuten vor Ort vertreten und berät das Bundesumweltministerium während der Verhandlungen.

Außerdem veranstaltet das UBA zusammen mit Partnern verschiedene Side Events im Deutschen Pavillon.

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 Internationaler Klimaschutz  Klimakonferenz  Klimaabkommen  Treibhausgasreduzierung