Emissionen der Industrie: Die Emissionen der energieintensiven Industrie liegen ähnlich wie 2013 und 2014 bei 123 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalenten. Dies entspricht einem Anteil von 27 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Auch 2015 setzte sich die gegenläufige Emissionsentwicklung in den einzelnen Branchen fort: Während Raffinerien, chemische Industrie und mineralverarbeitende Industrie Emissionsrückgänge verzeichneten, stiegen die Emissionen der Papier-, der Eisen- und Stahl- sowie der Nichteisenmetallindustrie an.
Emissionen der Energieversorgung: Die Emissionen der Energieversorgung sanken um 1,7 Prozent auf 332 Millionen Tonnen Kohlendioxidäquivalente. Dies entspricht einem Anteil von 73 Prozent an den deutschen Emissionen im Emissionshandel. Die Emissionen der einzelnen Energieträger veränderten sich unterschiedlich: Braunkohle und Erdgas gingen um 0,4 bzw. 1,0 Prozent zurück, während die Treibhausgasemissionen beim Einsatz von Steinkohle um 1 Prozent zunahmen. Diese Entwicklungen vollzogen sich trotz eines Anstiegs der Bruttostromerzeugung und deutlich höherer Stromexporte als im Vorjahr und lassen sich vor allem durch den gestiegenen Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung erklären.
Abgabepflicht: Bis zum 30. April 2016 haben die Anlagenbetreiber Zeit, die entsprechende Zahl an Emissionsberechtigungen zum Ausgleich ihrer tatsächlichen Emissionen für das Jahr 2015 abzugeben. Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt (DEHSt) prüft derzeit die Emissionsberichte 2015 und wird die ausführliche Auswertung der Ergebnisse voraussichtlich zum 24. Mai 2016 veröffentlichen.
Emissionshandel und Gesamtemissionen: Der Anteil des Emissionshandels an den für das Jahr 2015 vom UBA geschätzten deutschen Treibhausgasemissionen entspricht etwa 50 Prozent. Die offiziellen deutschen Gesamtemissionen 2015 werden am 15. Januar 2017 mit dem Nationalen Inventarbericht veröffentlicht.
Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt): Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte und der Überwachungspläne sowie die Verwaltung von Konten im EU-Emissionshandelsregister. Sie steuert die Auktionierung und informiert die Öffentlichkeit und Marktteilnehmer über die Versteigerungsergebnisse. Sie ist zudem zuständig für die administrativen Belange bei Nutzung der projektbasierten Mechanismen, Joint Implementation und Clean Development Mechanism.