Unternehmen stehen vor der Herausforderung, die geltenden Umweltvorschriften sicher einzuhalten. Beteiligen sie sich an EMAS, hilft dabei ein externer Gutachter. Im Rahmen von EMAS ermitteln Unternehmen systematisch die für sie geltenden Umweltvorschriften und bewerten regelmäßig deren Einhaltung. Neben internen Prüfungen bestätigen unabhängige und staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen und -gutachter die Rechtskonformität. Bevor ein Unternehmen im öffentlichen EMAS-Register eingetragen werden kann, müssen die zuständigen Umweltbehörden bestätigen, dass keine Rechtsverstöße bekannt sind.
Von der höheren Rechtssicherheit profitieren nicht nur die Unternehmen. Auch für die Umweltverwaltung erleichtert es die Umsetzung von Umweltvorschriften und reduziert Rechtsverstöße. Dadurch können die Umweltbehörden ihre Überwachung auf Unternehmen mit höherem Umweltrisikopotenzial konzentrieren und ihre Ressourcen effizienter einsetzen.
EMAS ist die englische Kurzbezeichnung für ein Umweltmanagement- und Auditsystem nach der europäischen EMAS-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009. Es zielt auf Unternehmen aber auch auf Behörden und sonstige Organisationen, die ihre Umweltleistung systematisch und transparent verbessern wollen.
Das UBA setzt sich dafür ein, EMAS in Wirtschaft und Verwaltung stärker zu verbreiten. Es fordert stärkere Anreize zur Einführung und langfristigen Durchführung von EMAS. Insbesondere sollten staatliche Vergünstigungen und Verwaltungserleichterungen konsequent an die Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach EMAS geknüpft werden. Seit dem Jahr 2001 betreibt das UBA selbst ein Umweltmanagementsystem nach EMAS.