Die „Richtlinie 1999/13/EG des Rates vom 11. März 1999 über die Begrenzung von Emissionen flüchtiger organischer Verbindungen, die bei bestimmten Tätigkeiten und in bestimmten Anlagen bei der Verwendung organischer Lösungsmittel entstehen, (nachfolgend EG-Lösemittel-RL), ist gemäß ihrem Art. 15 bis zum April 2001 in innerstaatliches Recht umzusetzen. Flüchtige organische Verbindungen (engl.: volatile organic compounds, nachfolgend: VOC) sind Vorläufersubstanzen für die Sommersmogbildung. Aus Gründen des Gesundheits- und Umweltschutzes soll deren Emission reduziert werden.
Chemikalien, Nachhaltigkeit | Strategien | Internationales
Studie über produktbezogene Maßnahmen zur Umsetzung der EG-Lösemittel-Richtlinie
Reihe
Texte | 09/2000
Seitenzahl
7
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Andreas Ahrens, Dirk Jepsen, Martin Hack
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
298 44 758
Verlag
Umweltbundesamt
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Als hilfreich bewertet
77