Jährlich treten in verfahrenstechnischen Anlagen in Deutschland viele Ereignisse auf, in der Regel kleinere Störungen, manchmal aber auch Ereignisse mit erheblichen Folgen für Mensch und Umwelt. Doch nicht alle auftretenden Ereignisse werden als Störfälle nach Störfall-Verordnung eingestuft. Welche Bedingungen müssen vorliegen und was „muß passieren“, damit ein Ereignis der Melde- und damit der Informationspflicht unterliegt? Wie sieht dabei der Meldeweg aus, d.h. wer erhält wann welche Information?
Wirtschaft | Konsum
ZEMA - Jahresbericht 1996
Zentrale Melde- und Auswertestelle für Störfälle und Störungen in verfahrenstechnischen Anlagen (ZEMA)
Seitenzahl
22
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
129 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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