Hintergrund des Projekts ist die Europäische Verpackungsrichtlinie (94/62/EG), die zuletzt durch die Richtlinie 2004/12/EG geändert wurde (im Folgenden: „Änderungsrichtlinie“). Artikel 12 Absatz 3 der Verpackungsrichtlinie begründet die Berichtspflicht der Mitgliedsländer gegenüber der Europäischen Kommission. In der „Entscheidung der Kommission vom 3. Februar 1997 zur Festlegung der Tabellenformate für die Datenbank gemäß der Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle (97/138/EG)“ (im Folgenden: „alte Kommissionsentscheidung") war festgelegt worden, in welcher Weise die Mitgliedsstaaten ihrer Berichtspflicht gegenüber der Kommission nachkommen müssen.
Reihe
Texte | 09/2006
Seitenzahl
188
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Gerhard Eisenblätter, Dipl.-Volksw. Kurt Schüler
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
204 31 323
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
822 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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60