Das Herkunftsnachweisregister lädt ein:
Siebte HKNR-Fachtagung
am 2. und 3. April 2025 im Umweltbundesamt in Dessau-Roßlau
Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen bei unserer nächsten HKNR-Fachtagung im April 2025. Sie sind herzlich eingeladen!
Seit der letzten Fachtagung im April 2023 ist viel passiert. Gern möchten wir uns mit Ihnen in Podiumsdiskussionen, Workshops, Vorträgen und vor allem in persönlichen Gesprächen über die neuesten Entwicklungen in Sachen Herkunftsnachweise austauschen.
Während wir vor 2 Jahren einen ersten Einblick erhalten haben, welche konkreten Neuerungen die RED III (europäische Richtlinie für erneuerbare Energien) mit sich bringen wird, ist die Richtlinie inzwischen in Kraft getreten. Unsere Arbeiten am Aufbau der neuen Vollzüge für Herkunftsnachweise für Gas, Wasserstoff sowie Wärme/Kälte sind in vollem Gange. Der Schutz der Verbraucher*innen steht weiterhin im Fokus, denn die HKN-Systeme sollen auch zukünftig Doppelzählung verhindern und eine verlässliche Kennzeichnung ermöglichen. Wie diese bei der Verwendung der neuen Herkunftsnachweise verbraucherfreundlich erfolgen kann, lassen wir derzeit in einem Projekt untersuchen. Die Vernetzung der verschiedenen Herkunftsnachweissysteme durch Konversion zieht zudem die Notwendigkeit nach sich, auch viele Fragen zu Strom-HKN im gegebenen Kontext neu zu beleuchten.
Wir nehmen einen stetigen Bedeutungszuwachs der Strom-Herkunftsnachweise wahr. Immer mehr Anlagen fallen nach zwanzig Jahren aus der EEG-Förderung und zunehmend werden Anlagen außerhalb der EEG-Förderung gebaut. Deren Herkunftsnachweise werden unter anderem genutzt für die Nachweisführung des Grünstrombezugs zur Gewährung von Beihilfen nach dem Energiefinanzierungsgesetz. Wir haben entsprechend reagiert und das Verfahren zur optionalen Kopplung in Zusammenarbeit mit Ihnen – unseren Stakeholdern – im Sinne höherer Praktikabilität angepasst. Auch hierauf werfen wir gern mit Ihnen nochmals einen Blick.
Neben den Herkunftsnachweisen wird der Umsetzungsstand der 37. Bundesimmissionsschutzverordnung im Umweltbundesamt ein weiteres Thema sein, worüber wir Sie informieren werden.
Die Konferenzsprache ist Deutsch.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte per Mail an HKNR-Tagung [at] uba [dot] de.