Die Richtlinie 2002/96/EG über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE) schreibt u.a. europaweit einheitliche Verwertungs- und Recyclingquoten für gesammelte Elektroaltgeräte vor. Die Bündelung des Berichtswesens gegenüber der EU erfolgt in Deutschland durch das Umweltbundesamt. Die Daten selbst fallen unter anderem bei den sogenannten Erstbehandlungsanlagen (EBA) an, ein Großteil der Daten werden von dort an die Hersteller, Vertreiber sowie an das „stiftung elektro-altgeräte register“ weitergeleitet und von dort schließlich an das Umweltbundesamt gemeldet. Weiterhin erheben auch die Statistischen Landesämter Daten bei den EBA, die zur Ermittlung der Quoten genutzt werden.
Reihe
Texte | 05/2012
Seitenzahl
98
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Markus Hornberger, Jürgen Schmid, Ralph Schneider, Stefan Dully
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3708 31 304
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
4904 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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