FCKW und HFCKW sind geregelte Stoffe laut europäischer Verordnung (EG) Nr. 1005/2009. Nach Artikel 22 sind geregelte Stoffe in bestimmten Produkten (z.B. Dämmstoffen) soweit technisch möglich und wirtschaftlich machbar, zurückzugewinnen oder ohne vorherige Rückgewinnung zu zerstören. Im Anhang VII sind konkrete Technologien für Zerstörung, Re-cycling oder Aufbereitung aufgelistet. (H)FCKW in Dämmstoffen wurden in Deutschland im Jahr 1995 (R 11 und R 12) und im Jahr 2000 (R 22) verboten. HFCKW (141b und 142b) wurden auf europäischer Ebene im Wesent-lichen für extrudierte Polystyrol-Hartschaumstoffe im Jahr 2002 und für Polyurethan-Schaumstoffe im Jahr 2003 verboten.

Wirtschaft | Konsum
(H)-FCKW-geschäumte Dämmstoffe im Bauwesen in Deutschland
Schätzung der potentiellen Emissionen bis zum Jahr 2010
Reihe
Texte | 43/2012
Seitenzahl
27
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Richard Obernosterer
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
363 01 229
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
4531 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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