Bund gleicht Emissionen seiner Dienstreisen für 2020 aus

Geschäftsreisende in einem Flughafenterminal.zum Vergrößern anklicken
Bundesregierung kompensiert ihre Dienstreisen klimaneutral
Quelle: Rawpixel.com / Fotolia.de

Auch in diesem Jahr startet die Bundesregierung den Ausgleich aller Treibhausgasmissionen, die durch ihre Dienstreisen und -fahrten entstanden sind. Für Emissionen aus dem Jahr 2020 sollen rund 175.000 Tonnen CO2-Äquivalente kompensiert werden.

Die Bundesregierung wird hierfür Emissionsminderungsgutschriften aus anspruchsvollen internationalen Klimaschutzprojekten erwerben und zum Ausgleich stilllegen. Für den Erwerb dieser Gutschriften ruft das Umweltbundesamt (⁠UBA⁠) nationale sowie internationale Anbieter von Klimaschutzprojekten zu Angeboten auf. Die Bundesregierung kompensiert seit 2014 die ⁠Klimawirkung⁠ aller Dienstreisen und -fahrten ihrer Beschäftigten. Für 2020 zählen dazu die Pkw-Fahrten und Flugreisen von 118 Ministerien und Behörden. Für die Dienstreisen im Jahr 2019 wurden rund 347.500 Tonnen CO2-Äquivalente kompensiert.

Für die Kompensation der Dienstreisen und -fahrten aus 2020 werden zum letzten Mal Gutschriften aus dem auslaufenden Kyoto-Mechanismus für umweltverträgliche Entwicklung (Clean Development Mechanism, CDM) verwendet. Dabei wird verstärkt auf einen Transformationsbeitrag der verwendeten Klimaschutzprojekte geachtet. Für Emissionen ab 2021 greift das 2015 verabschiedete Übereinkommen von Paris mit neuen Rahmenbedingungen. Für einen Ausgleich von Emissionen ab 2021 muss daher der Ankauf von Emissionsminderungsgutschriften neu ausgerichtet werden. Unter anderem muss eine Doppelzählung von Emissionsminderungen vermieden werden.

Entsprechende Umsetzungsregelungen sollen auf der nächsten COP Klimakonferenz in Glasgow im November 2021 verabschiedet werden. Aufbauend darauf wird das UBA gemeinsam mit dem Bundesumweltministerium die künftigen Ausschreibungsanforderungen für den angehenden Erwerb von Minderungsgutschriften erarbeiten.

Das UBA hat insbesondere vor dem Hintergrund der Doppelzählungsproblematik die künftige Rolle des freiwilligen Marktes und verschiedene Umsetzungsmodelle in einer Studie analysieren lassen. Im Ergebnis wird für eine freiwillige Kompensation die Konzentration auf Projektaktivitäten mit herausfordernden Minderungsansätzen und auf Projektländer mit ambitionierten Zielen empfohlen. Diese Aspekte werden in die Ausarbeitung des künftigen Ansatzes einfließen, um weiterhin einen umweltintegeren Ausgleich der Emissionen zu gewährleisten.

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 Kompensation  Bundesregierung