Rigoletto

Quelle: Umweltbundesamt
Stoffe und Gemische können eine Gefahr für Gewässer sein. Sie müssen deshalb entsprechend ihrer Gefährlichkeit in Wassergefährdungsklassen (WGK) – bzw. als „allgemein wassergefährdend“ oder „nicht wassergefährdend“ – eingestuft werden. Im öffentlichen Bereich dieser Internetseite können unter "WGK-Suche" die aktuell veröffentlichten Stoffeinstufungen recherchiert werden.