Mit der NIMs-Liste (NIMs = National Implementation Measures) veröffentlicht die DEHSt, wie sich die vorläufigen Zuteilungsmengen der 3. Handelsperiode auf die stationären Bestandsanlagen verteilen. Diese Anlagenliste enthält nicht die neuen Marktteilnehmer, die Luftfahrzeugbetreiber sowie Anlagen, die in der 3. Handelsperiode am Emissionshandel teilnehmen, aber keine Zuteilung mehr erhalten werden.
Die jetzt aufgeführten Zuteilungsmengen geben noch nicht die endgültige Anzahl an Zertifikaten wieder. Sie berücksichtigen noch nicht den gegebenenfalls zur Anwendung kommenden, EU-weiten, sektorübergreifenden Korrekturfaktor. Mit diesem Faktor wird die Zuteilungsmenge an das zur Verfügung stehende Budget von Emissionszertifikaten angeglichen.
Die NIMs-Liste muss von jedem EU-Mitgliedstaat bei der Europäischen Kommission eingereicht werden. Diese prüft und genehmigt alle NIMs-Listen. Erst danach kann die DEHSt die endgültige Zuteilungsmenge berechnen und die Zuteilungsbescheide erstellen. Die Anlagenliste mit den vorläufigen Zuteilungsmengen kann auf der Internetseite der DEHSt eingesehen werden.
Für die Luftfahrzeugbetreiber liegt die endgültige Zuteilungsliste für die Jahre 2012 sowie für die 3. Handelsperiode (2013-2020) bereits vor und steht ebenfalls auf der Internetseite der DEHSt zur Verfügung.
Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt)
Die Deutsche Emissionshandelsstelle im Umweltbundesamt ist die nationale Behörde für die Umsetzung des europaweiten Emissionshandels für stationäre Anlagen sowie für den Luftverkehr. Zu ihren Aufgaben gehören die Zuteilung und Ausgabe der Emissionsberechtigungen, die Prüfung der Emissionsberichte sowie die Führung des Emissionshandelsregisters. Sie ist zudem zuständig für die Verwaltung der projektbasierten Mechanismen Joint Implementation und Clean Development Mechanism.