Diese Studie untersucht die immissionsschutzrechtlichen Pflichten von Anlagenbetreibern zur Energieeffizienz. Die geltende Rechtslage wird unter kritischer Auseinandersetzung mit den bisherigen Auslegungen der immissionsschutzrechtlichen Pflichten zur Vorsorge und zur sparsamen und effizienten Verwendung von Energie (§ 5 Abs. 1 Nr. 2 und 4 BImSchG) untersucht.
Die Studie empfiehlt primär die Erfüllung der Energieverwendungspflicht für genehmigungsbedürftige Anlagen unter Ausschöpfung der bestehenden Auslegungsmöglichkeiten des Immissionsschutzrechts zu verfolgen sowie dies durch eine Konkretisierung der Pflichten im Gesetz oder auf untergesetzlicher Ebene zu erleichtern.