Cover Texte 88/2015 Bewertungen für die TA Luft Nr.5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe
Chemikalien, Luft, Gesundheit

Bewertungen für die TA Luft Nr. 5.2.7.1.1. Krebserzeugende Stoffe


Für die Aktualisierung der Ersten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Bundes-Immissionsschutzgesetz (Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft – ⁠TA Luft⁠) vom 24. Juli 2002 wurde unter anderem geprüft, in wie weit hinsichtlich der krebserzeugenden Stoffe (Nr. 5.2.7.1.1, TA Luft) Anpassungen aufgrund der Europäischen Chemikaliengesetzgebung nach der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen und nach der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (⁠REACH⁠) erforderlich sind. Dafür wurde für 35 emmissionsrelevante Stoffe nach einer Standardmethode deren krebserzeugende Wirkstärke bei einer theoretischen ⁠Exposition⁠ gegenüber 1 μg/m³ abgeleitet.  20 dieser Stoffe stammen aus in der TA Luft von 2002 bestehenden Klassierungen, vier Stoffe sind von der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI) bewertete Stoffe und 11 Stoffe oder Stoffgruppen wurden zusätzlich neu bewertet. Entsprechend den Ergebnissen wurden sie dann, bis auf Formaldehyd, einer von drei Wirkungsklassen (WK) mit maximal zulässigen Emissionenwerten zugeordnet.

Reihe
Texte | 88/2015
Seitenzahl
290
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Martin Hassauer, Dr. Fritz Kalberlah, Dr. Jens-Uwe Voß
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
43 064
Verlag
Umweltbundesamt
Zusatzinfo
PDF ist barrierefrei
Dateigröße
2860 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
Als hilfreich bewertet
186
Teilen:
Artikel:
Drucken
Schlagworte:
 Krebserzeugender Stoff  Umweltchemikalien  Abschätzung der Wirkung  Erkrankungsrisiko  Emissionsbegrenzung  TA Luft