2003 beschlossen das Europäische Parlament und der Europäische Rat, die im Kyoto-Protokoll festgelegten Emissionsminderungsverpflichtungen der Europäischen Union (EU) und ihrer Mitgliedsstaaten zu einem wesentlichen Teil mit Hilfe eines Emissionshandelssystem für Kohlendioxid auf Unternehmensebene zu erfüllen. Um das Emissionshandelssystem möglichst ohne ökonomische Verwerfungen einzuführen, wird der größte Teil der zur Verfügung stehenden Emissionsberechtigungen nach festgelegten Regeln in den Mitgliedsstaaten kostenlos vergeben. Die Unternehmen müssen in Höhe ihrer Ist-Emissionen jährlich Emissionsberechtigungen abgeben. Haben sie zu wenige, müssen sie dazu kaufen, haben sie zu viele – z. B. wegen durchgeführter Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz ihrer Anlage –, können sie verkaufen.
Klima | Energie
Emissionshandel: Wie Unternehmen Emissionsberechtigungen kostenlos erhalten
Hintergrundpapier zur Zuteilung der Emissionsberechtigungen für die zweite Handelsperiode im Emissionshandel 2008 bis 2012 in Deutschland
Reihe
Hintergrundpapier
Seitenzahl
12
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
225 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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