Das Umweltbundesamt berechnet jährlich für alle interessierten Nutzer Indikatoren, die die Klimaverträglichkeit der Stromerzeugung und die Entwicklung ab dem Jahr 1990 charakterisieren.
Da gemäß internationalen Bilanzierungsvorgaben alle Emissionen der Stromerzeugung – also auch Stromhandelsüberschüsse - dem Land zuzurechnen sind, in dem sie entstehen, verringern sich die Emissionen des deutschen Strommix entsprechend dem Stromhandelssaldo, der von einem Exportüberschuss in den Vorjahren zu einem Importüberschuss im Jahr 2023 wechselt, der sich im Jahr 2024 fortsetzt. Der diese Bilanzgrenzen berücksichtigende Indikator „direkte CO2-Emissionen je Kilowattstunde Strom“ wird als „Emissionsfaktor für den deutschen Strommix“ bezeichnet.