Hersteller bestimmter Einwegkunststoffprodukte müssen zukünftig für die Kosten aufkommen, die die im öffentlichen Raum also beispielsweise in Parks oder Straßen entsorgten Abfälle ihrer Produkte verursachen. Zu übernehmen sind insbesondere die Kosten für die Sammlung in öffentlichen Sammelsystemen sowie für Reinigungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen. Die Studie hat Kosten und Abfallzusammensetzungen analysiert und ein Modell zur Einnahme und Verteilung produktbezogener Kostenbeiträge entwickelt. Die Studie hat ergeben, dass sich die von den betroffenen Herstellern zu tragenden Kosten jährlich auf insgesamt 434 Millionen Euro belaufen. Davon ausgehend wurden individuelle Abgabesätze für die betroffenen Produktgruppen ermittelt, die minimal 0,001 €/kg für Getränkebehälter (bepfandet) und maximal 8,945 €/kg für Tabakprodukte mit kunststoffhaltigem Filter und Filter für Tabakprodukte betragen. Die Abgabensätze als auch das entwickelte Punktesystem zur Mittelauskehr an die öffentlich-rechtlichen Anspruchsberechtigte bilden zukünftig die Berechnungsgrundlage für die Ein- und Auszahlungen in den vom Umweltbundesamt zu betreibenden Einwegkunststofffonds.
Wirtschaft | Konsum, Abfall | Ressourcen
Erarbeitung eines Kostenmodells für die Umsetzung von Artikel 8 Absatz 2 und 3 der EU-Einwegkunststoffrichtlinie
Reihe
Texte | 132/2022
Seitenzahl
222
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Henning Wilts, Rüdiger Reuter, Marieke Eckhardt, Romy Kölmel, Dr. Bärbel Birnstengel, Nicolas Cayé, Kurt Schüler, Dr. Anno Oexle, Thomas Lammers
Weitere Dateien
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3721 33 301 0
Verlag
Umweltbundesamt
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