Die EG-Richtlinie über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vom 30. Oktober 1996 (IVU-Richtlinie) regelt die Genehmigung besonders umweltrelevanter Industrieanlagen auf der Grundlage eines medienübergreifenden Konzeptes. Bei diesem Ansatz werden sowohl Emissionen in Luft, Wasser und Boden als auch abfallwirtschaftliche Aspekte, Ressourcen- und Energieeffizienz sowie die Vorbeugung von Unfällen erfasst. Ziel ist es, ein hohes Schutzniveau für die Umwelt insgesamt zu erreichen. Ein wesentliches Element der Richtlinie ist die Forderung nach Anwendung der "Besten Verfügbaren Techniken" (BVT) bei allen neuen Anlagen, spätestens ab 2007 auch bei allen bestehenden Anlagen.
Wirtschaft | Konsum
Erarbeitung der Grundlagen für das BVT-Merkblatt Großfeuerungsanlagen im Rahmen des Informationsaustausches nach Art. 16(2) IVU-Richtlinie
Endbericht
Seitenzahl
405
Erscheinungsjahr
Autor(en)
O. Rentz, K. Gütling, U. Karl
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
200 46 317
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
3465 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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