Chemikalien, Wasser

Ermittlung der Quellen für die prioritären Stoffe nach Artikel 16 der Wasserrahmenrichtlinie und Abschätzung ihrer Eintragsmengen in die Gewässer in Deutschland


Die Belastung der Gewässer durch gefährliche Stoffe stellt nach wie vor eines der dringendsten Probleme im Gewässerschutz dar. Für die Überwachung und Reduktion der Einleitung gefährlicher Stoffe aus Punktquellen und aus diffusen Quellen wurde am 04.05.1976 als zentrales Instrument der Europäischen Union die "Richtlinie 76/464/EWG betreffend die Verschmutzung infolge der Ableitung bestimmter gefährlicher Stoffe in die Gewässer der Gemeinschaft" erlassen, die in der Folgezeit durch eine Reihe von Einzelrichtlinien ergänzt wurde. In Verbindung damit wurde zudem eine Liste von 132 gefährlichen Stoffen erarbeitet, deren Einleitung in die Gewässer eingestellt werden sollte. Die Umsetzung der Richtlinie 76/464/EWG ist jedoch hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückgeblieben. In einem Zeitraum von mehr als 20 Jahren wurden nur für 17 Stoffe konkrete Anforderungen festgelegt. Viele der restlichen Stoffe sind inzwischen nur als bedingt gewässerrelevant erkannt worden, für andere zeichnete sich aufgrund neuerer wissenschaftlicher Ergebnisse dringender Handlungsbedarf ab.

Reihe
Texte | 68/2002
Seitenzahl
461
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Eberhard Böhm, u.a.
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
200 28 234
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
4536 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Prioritäre Stoffe der Wasserrahmenrichtlinie  Gewässerbelastung  Gütekriterien  Bundesrepublik Deutschland  Umweltqualitätsziel