Das Ziel des Unterstützungsprogramms und dessen strategischen Ansatzes ist es, die Bemühungen der Länder bei der Umsetzung des UNECE-Industrieunfallübereinkommens und insbesondere der Einführung der notwendigen Maßnahmen in den sechs vorrangigen Arbeitsbereichen zu unterstützen: a) Feststellung gefährlicher Tätigkeiten; b) Meldung gefährlicher Tätigkeiten; c) Verhütung; d) Notfallbereitschaft; e) Bekämpfungsmaßnahmen und gegenseitige Hilfeleistung; f) Unterrichtung und Beteiligung der Öffentlichkeit.
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