Um den wachsenden Anforderungen an Handelsmärkte gerecht zu werden, hat die EU schrittweise eine Reihe von Regelungen im Bereich der Marktaufsicht angepasst und erweitert, die sich auch auf den EU-Emissionshandel auswirken. Die bedeutendste Änderung für den EU-Emissionshandel ist dabei die Einordnung von Emissionsrechten1 unter den Begriff der Finanzinstrumente. Dadurch wird der Emissionshandel in Zukunft grundsätzlich den in der europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II; Markets in Financial Instruments Directive) festgelegten Regularien der Finanzmarktordnung unterfallen. Neben MiFID II wurden auch die Regelungen gegen Marktmissbrauch (CRIM-MAD/MAR; Directive on Criminal Sanctions for Market Abuse/Regulation on Market Abuse) sowie Regelungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (sogenannte 4. Anti- Geldwäsche Richtlinie) überarbeitet. Zudem wurde mit dem Erlass der Verordnung über OTCDerivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR; European Market Infrastructure Regulation) ein umfangreiches Regelwerk zur Regulierung des Derivate-Markts geschaffen.

Reihe
Climate Change | 04/2016
Seitenzahl
81
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dominik Glock, Dr. Klaus Wallner, Patrick Runge, Uwe M. Erling, Lukas Riedinger
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
3713 41 504
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1758 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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