Luft

Konkretisierung der Anforderungen an die Holzsiebung nach Nr. 5.4.6.3 der TA Luft

Untersuchung des Siebanteils in den Sortimenten Holz- und Altholzhackschnitzel


Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (⁠TA Luft⁠) aus dem Jahr 2002 gibt Anforderungen für die Entladung und Lagerung von Hölzern vor. Unter der Nummer 5.4.6.3 der TA Luft sind die Hölzer, auf die sich die Vorschriften zur Entladung und Lagerung beziehen, genannt. Die Lagerung von Stammholz oder stückigem Holz ist von den Anforderungen explizit ausgenommen. Des Weiteren werden die Anforderungen und die Hölzer, auf die sich die Anforderungen beziehen, genannt.

Reihe
Texte | 15/2009
Seitenzahl
63
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr. Rainer Marutzky, Matthias Bauch
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
363 01 166
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
4798 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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Schlagworte:
 TA Luft  Luftreinhalteplanung  Industriehölzer  Hobelspäne