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Luftreinhaltung 2010

Nationales Programm zur Einhaltung von Emissionshöchstmengen für bestimmte Luftschadstoffe nach der Richtlinie 2001/81/EG (NEC-RL)


Die Richtlinie 2001/81/EG vom 23.10.2001 (⁠NEC-Richtlinie⁠) legt nationale Emissionshöchstmengen für die Luftschadstoffe Schwefeldioxid (SO2), Stickstoffoxide (NOx), Ammoniak (NH3) und flüchtige organische Verbindungen (ohne Methan, ⁠NMVOC⁠) fest, die nach dem Jahre 2010 nicht mehr überschritten werden dürfen. Nach Artikel 6 und 8 der Richtlinie muss jeder Mitgliedsstaat ein nationales Programm zur Verminderung der o.g. Schadstoffemissionen erarbeiten und die Öffentlichkeit sowie bis Ende 2002 die Europäische Kommission darüber unterrichten. Ziel des Programms ist es, bis Ende 2010 mindestens die nationalen Emissionshöchstmengen einzuhalten. Die dem nationalen Programm zu Grunde liegenden Daten haben gemäß Artikel 6 grundsätzlich den Stand Oktober 2002.

Reihe
Texte | 37/2002
Seitenzahl
129
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
1728 KB
Preis
0,00 €
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nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Emissionsminderung  EU-Richtlinie  Ökologischer Landbau