Wirtschaft | Konsum
Globalvorhaben Stand der Technik: Teilvorhaben 4: Prüfung des Novellierungsbedarfs der 2. BImSchV und Entwicklung von Kriterien für die Aufnahme neuer Stoffe
Die Verordnung zur Emissionsbegrenzung von leichtflüchtigen halogenierten organischen Verbindungen (2. BImSchV) regelt den Betrieb von Anlagen zur Oberflächenbehandlung, zur chemischen Reinigung und Textilausrüstung sowie von Extraktionsanlagen, in denen leichtflüchtige halogenierte organische Verbindungen verwendet werden.Ziel war eine Prüfung und Bewertung der Möglichkeit einer A…weiterlesen