Umweltinformations- und Störfallrecht stehen in engem Zusammenhang, da weite Teile der Informationen, die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnen werden, dem Umweltinformationsrecht unterliegen. Bei Anträgen auf Informationszugang hat das UBA die im Zusammenhang mit dem Störfallrecht gewonnenen Informationen herauszugeben, soweit nicht Ablehnungsgründe vorliegen. Im Anwendungsbereich von § 10 Abs. 5 UIG (Pflicht zur Verbreitung von Umweltinformationen im Falle einer unmittelbaren Bedrohung) ist die Informationserteilung des UBA aus kompetenzrechtlichen Gründen stark eingeschränkt auf Fälle, in denen die allgemeine Gefahrenabwehr der Länder nicht oder nicht mehr eingreifen kann.
Wirtschaft | Konsum
Risikokommunikation im Anwendungsbereich der Störfall-Verordnung
Teil I: Gutachten zur Kommunikation gemäß Umweltinformationsgesetz
Reihe
Texte | 33/2006
Seitenzahl
160
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Jürgen Anton, Dr. Frank Claus, Michael Bouteiller, Prof. Dr. Christian Schrader, Tobias Kroll, Dr. Peter M. Wiedemann, Claudia Eitzinger
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
205 48 329
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
789 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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