Titelseite des Faltblatt " Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen" mit einem Schaubild einer Europakarte mit erneuerbare Energien-Anlagen, unten das Logo des Umweltbundesamtes und Herkunftsnachweisregisters
Klima | Energie

Stromkennzeichnung mit Herkunftsnachweisen


Stromlieferanten sind gesetzlich verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung der Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Dabei wird die Menge nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Diese Ausweisung des Energieträgermixes sowie der Umweltwirkungen der Stromproduktion nennt man Stromkennzeichnung.

Wie die Stromkennzeichnung erstellt wird, was das mit dem Herkunftsnachweisregister im Umweltbundesamt zu tun hat und einiges mehr, erläutert dieses Faltblatt.

Reihe
Flyer und Faltblätter
Seitenzahl
2
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Umweltbundesamt (Hrsg.)
Sprache
Deutsch
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
304 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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Schlagworte:
 Stromkennzeichnung  Herkunftsnachweisregister für Strom aus erneuerbaren Energiequellen  Herkunftsnachweisregister  HKNR