Ziel dieses Rechtsgutachtens ist es, unter Anwendung der juristischen Auslegungsmethoden sowie der juristischen und umweltfachlichen Literatur einen Vorschlag für die Definition des in Anhang I lit. e) der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (im folgenden: SUP-RL) enthaltenen Terminus „auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegte Ziele des Umweltschutzes“ (im folgenden: Umweltschutzziele) zu erarbeiten. Weder das bundesdeutsche, noch das Gemeinschaftsrecht nutzen bisher den Begriff der Umweltschutzziele, so dass die Definition anhand hergebrachter Auslegungsmethoden zu entwickeln ist. Auch in der Literatur findet sich bisher keine vertiefte Auseinandersetzung mit diesem Begriff.
Wirtschaft | Konsum
Umsetzung der SUP-RL 2001/42/EG Machbarkeitsstudie für ein Behördenhandbuch "Umweltschutzziele in Deutschland"
Band 1 Rechtsgutachten
zur Definition des Begriffes „auf der Ebene der Mitgliedstaaten festgelegte Ziele des Umweltschutzes, die für den Plan oder das Programm von Bedeutung sind“Reihe
Texte | 58/2002
Seitenzahl
55
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Karsten Sommer, u.a.
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Forschungskennzahl
201 13 126
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
521 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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