Der Begriff Bauprodukt ist in der Bauproduktenrichtlinie der Europäischen Union folgendermaßen definiert: „Ein Bauprodukt ist ein Handelsprodukt, das mit dem Zweck hergestellt wird, dauerhaft im Bauwerk zu verbleiben.“ Die Normentwickler und Zulassungsstellen haben die Aufgabe in den technischen Spezifikationen für Bauprodukte neben anderen Zielen der Bauproduktenrichtlinie, ein hohes Niveau des Gesundheits- und Umweltschutzes, das auf den Grundsätzen der Vorsorge und Vorbeugung beruht, anzustreben.
Wirtschaft | Konsum, Gesundheit
Umwelt- und Gesundheitsanforderungen an Bauprodukte -
Ermittlung und Bewertung der VOC-Emissionen und geruchlichen Belastungen
Reihe
Texte | 16/2007
Seitenzahl
394
Erscheinungsjahr
Autor(en)
Dr.rer.nat.Wolfgang Horn, Dr.-Ing. Oliver Jann, Dipl.-Ing. Johannes Kasche, Dipl.-Ing. Frank Bitter, Prof.Dr.-Ing. Dirk Müller, Dr.-Ing. Birgit Müller
Kurzfassung
Sprache
Deutsch
Andere Sprachen
Forschungskennzahl
202 62 320
Verlag
Umweltbundesamt
Dateigröße
9664 KB
Preis
0,00 €
Druckversion
nicht lieferbar
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