Lärm
Umgebungslärmrichtlinie: Verfahren zur Identifizierung von Lärmbrennpunkten
Entsprechend der EU-Umgebungslärmrichtlinie sind durch die Gemeinden oder die nach Landesrecht zuständigen Behörden Lärmaktionspläne aufzustellen, mit denen Lärmprobleme und Lärmauswirkungen geregelt werden. Neben der Lärmbelastung und den länderspezifisch empfohlenen Auslösewerten sind dabei auch lokale Betroffenheiten und Konflikte zu berücksichtigen. Hierbei kann die Identifizierung von Lärmbre…weiterlesen