Schulung von Personal auf das Verhalten in Krisensituationen

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Der Klimawandel bedingt eine Zunahme der Intensität und Häufigkeit von Extrem(wetter)ereignissen wie Starkregen, Hochwasser oder Stürme, welche große Sach- und Personenschäden verursachen können. Bei der Bewältigung oder der Abwehr von Krisensituationen gewinnt die Mithilfe von Freiwilligen daher zunehmend an Bedeutung. In touristischen Destinationen erschweren Sprachbarrieren und eine schlechtere Erreichbarkeit bzw. Lokalisierung reisender Gäste das Krisenmanagement. Zudem fehlen den Touristinnen und Touristen Lokalkenntnisse und Erfahrungen im Umgang mit den regional vorkommenden Risiken, weshalb diese in Krisensituationen möglicherweise andere Reaktionen zeigen als die lokale Bevölkerung. Das Personal touristischer Betriebe kann hier einen wichtigen Beitrag zur Bewältigung der Krisensituation leisten, da dieses über ein Vertrauensverhältnis zu seinen Gästen verfügt und darüber hinaus auch ein besseres Verständnis für die Verhaltensweisen von Touristinnen und Touristen vorweisen kann. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass im Tourismus beschäftigte Akteure über das richtige Verhalten in Krisensituationen informiert werden und dieses beispielsweise im Rahmen einer Schulung praktisch einüben können.
Für die Schulung sollen Gefahrenszenarien ausgewählt werden, bei denen die Einbindung touristischer Akteure sinnvoll und zielführend ist, und der genaue Inhalt, Art und Umfang der Schulung festgelegt werden. Wenn es sich anbietet, können die Inhalte beispielsweise in bestehende Schulungs- oder Fortbildungsformate integriert werden. Bei der Zielgruppe bieten kleinere Gruppen (z. B. einzelne touristische Betriebe) den Vorteil, dass die Schulungsinhalte genauer an den Interessen, den Fähigkeiten und dem Vorwissen der Teilnehmenden ausgerichtet werden können. Wird der Fokus auf die Destination insgesamt gelegt, kann eine breitere Zielgruppe erreicht werden und mögliche Kooperationen zwischen einzelnen Betrieben angestoßen werden.
Konkret können in der Schulung z. B. folgende Themen behandelt werden:
Wichtig ist dabei die Mischung aus theoretischen und praktischen Übungen. Darüber hinaus ist eine enge Einbindung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben anzustreben, um die fachliche Richtigkeit der Inhalte sicherzustellen, aber auch um die Zusammenarbeit mit den professionellen Einsatzkräften im Katastrophenfall zu verbessern.
Destinationsmanagementorganisation, Beherbergungsbetriebe, Gaststätten, sonstige touristische Einrichtungen
Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (untere Katastrophenschutzbehörde, Berufs- und freiwillige Feuerwehr, Polizei, Rettungsdienste, …)
Zunahme klimatisch beeinflusster Extremereignisse (Hochwasser, Sturmfluten, Starkregenereignisse, Sturm, Brände, Lawinen, Erdrutsch, …)
Schulung, Informationsbereitstellung, finanzielle Förderung
Weil die Wahrscheinlichkeit, selbst von einer Katastrophe betroffen zu sein, als gering eingeschätzt wird, kann davon ausgegangen werden, dass auch im Tourismussektor die Bereitschaft zur aktiven Auseinandersetzung und Vorbereitung auf eine Katastrophe eher gering sein dürfte. Zudem ist der direkte Nutzen der Schulung für die meisten touristischen Betriebe wenig greifbar. Daher sollten Schulungen möglichst verpflichtend und während der Arbeitszeit durchgeführt werden, um eine große Zielgruppe erreichen zu können. Die Möglichkeit, die Schulung als Fortbildung anrechnen zu lassen oder der Erwerb eines Zertifikats können zusätzlich dazu beitragen, die touristischen Akteurinnen und Akteure als Teilnehmende zu gewinnen. Außerdem könnte ein bestimmtes Kontingent an kostenlosen Schulungen zu einem höheren Interesse bei den touristischen Betrieben führen. Es sollte darauf geachtet werden, den Arbeits- und Zeitaufwand für die Teilnahme an der Schulung möglichst gering zu halten.
Um eine hohe praktische Relevanz der Schulungsinhalte sicherzustellen und im Katastrophenfall die professionellen Einsatzkräfte wirkungsvoll unterstützen zu können, ist eine enge Zusammenarbeit mit den zuständigen fachlichen Stellen notwendig.
Wenn die Schulung von einem externen Dienstleister durchgeführt wird, fallen hierfür Kosten an, die sich je nach Art, Umfang und Dauer der Schulung unterscheiden. Zudem müssen Personalkosten für die Vorbereitung und Organisation der Schulungen aufgewendet werden.
Die Durchführung von Schulungen zum Verhalten in Krisensituationen ist weder mit positiven, noch mit negativen ökologischen Effekten verbunden.
Durch die Schulung wird das touristische Personal befähigt, sich in Krisensituationen richtig zu verhalten und eine Verantwortung für die Gäste wahrnehmen zu können. Dies kann einen wertvollen Beitrag zur Bewältigung einer Krisensituation bilden. Darüber hinaus wird durch die Schulung touristischer Akteurinnen und Akteure auch das Bewusstsein für mögliche Risiken gestärkt. Die Durchführung der Schulung kann an die Gäste kommuniziert werden, da sich dies positiv auf das Sicherheitsgefühl auswirken könnte. Bei der Entscheidung für eine Urlaubsdestination ist dies allerdings kein ausschlaggebender Faktor. Direkte messbare sozio-ökonomische Auswirkungen sind daher nicht zu erwarten.
Dieser Vorschlag für eine Anpassungsmaßnahme ist ein Ergebnis des Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus) “ / Seite 139.