Auf dem Weg: Kreislaufwirtschaft in der öffentlichen Beschaffung
Seit nunmehr fünf Jahren verpflichtet § 45 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) die öffentliche Hand zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaftsziele beizutragen. Das Gesetz definiert Anforderungen an die Zirkularität der zu beschaffenden Erzeugnisse. Die Nationale Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) formuliert zudem Maßnahmen, damit Kreislaufwirtschaftsaspekte in die Praxis überführt werden. weiterlesen