Das Umweltbundesamt hält die Unterscheidung zwischen konventionellen und nicht-konventionellen Lagerstätten für die Risikobewertung von Fracking für wenig hilfreich.
Für jede Form der Gasgewinnung, die mit der Fracking-Technologie durchgeführt wird, sollten gleichwertige Anforderungen gelten. Nur so ist eine risikoadäquate Beurteilung in Bezug auf die Umweltauswirkungen möglich.
Folgende Kriterien dienen zur Unterscheidung der Risiken:
- Tiefe der Lagerstätte
- Abstand zu oberflächennahen Grundwasserleitern
- Barriereschichten (Anzahl, Mächtigkeit)
- kein Einsatz umwelttoxischer Chemikalien
- Behandlung und Entsorgung von Flowback und Lagerstättenwasser nach dem Stand der Technik
- seismische Gefährdung
- Ressourcenverbrauch (Wasser, Flächenbedarf)