Können auch „Hersteller” ohne Sitz/ Niederlassung in Deutschland Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen?

Auch ein Unternehmen mit Sitz im Ausland kann Anzeigen gemäß § 4 BattG beim Umweltbundesamt vornehmen, wenn das Unternehmen „Hersteller“ nach der Herstellerdefinition des BattG ist.

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