Zu Recht konzentriert sich die Diskussion über mögliche Umwelteffekte durch Frackingoperationen besonders auf die Erschließung von Schiefergaslagerstätten. Die Risikostudien im Auftrag des Umweltbundesamtes, des Landes Nordrhein-Westfalen und ExxonMobil Deutschland zeigen, dass Informationen über die beim Fracking zugesetzten Additive nicht in ausreichendem Maße vorliegen. Es fehlen weiterhin Vorgaben für das Grundwassermonitoring und die Umgebungsüberwachung.
Ein wesentliches Defizit für die Durchführung berg- und wasserrechtlicher Zulassungsverfahren für Frackingvorhaben zur Gasgewinnung sind das Fehlen materieller Standards insbesondere für die wasserrechtlichen Anforderungen und das Nebeneinander unterschiedlich strenger Anforderungsniveaus im Berg- und Wasserrecht.
Wichtig: Die Ergebnisse der oben genannten Studien zur Risikobewertung von Fracking bei der Gewinnung von Erdgas aus unkonventionellen Lagerstätten lassen sich nicht ohne Weiteres auf das geothermische Fracking übertragen. Gegenwärtig werden von der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe im Rahmen eines vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebenen Sachverständigen-Gutachtens mögliche Umweltauswirkungen von Stimulationsmaßnahmen in der Geothermie untersucht.
Das Umweltbundesamt legt Wert auf die Feststellung, dass bei der Risikobewertung von unterirdischen Tätigkeiten grundsätzlich dieselben Bewertungsmaßstäbe anzulegen sind. Die Bewertung unterirdischer Tätigkeiten sollte sich deshalb immer an den Merkmalen der Projekte und des Standortes sowie den potentiellen Auswirkungen, insbesondere auf das Grundwasser ausrichten.