Nimmt das Umweltbundesamt die gesetzlich vor- geschriebenen Anzeigen und Mitteilungen in Papierform entgegen?

Nein. Für Anzeigen und Mitteilungen gemäß § 4 Absatz 1 BattG ist ausschließlich die elektronische Form zulässig. Über die Internetseite des Umweltbundesamtes gelangt man zur Startseite des BattG-Melderegisters. Sobald ein Benutzerzugang eingerichtet ist, kann sich der Hersteller mit seinen Zugangsdaten anmelden und erhält so Zugriff auf die einzelnen Formularseiten. Das BattG-Melderegister wird ausschließlich elektronisch geführt.

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