Ja, es sind sowohl sichtbare Schäden an Blattorganen als auch verfrühte Alterung, verminderte Zuwächse und Ernteerträge sowie Qualitätseinbußen bei landwirtschaftlichen Produkten als Wirkungen bekannt. Für den Schutz der Vegetation gelten nach der 39. Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz die in Tabelle 2 dargestellten Zielwerte. Der Grad der Schädigung hängt jedoch neben der Ozonkonzentration, die in die AOT40-Werte eingeht, auch stark vom Wetter und von pflanzenphysiologischen Faktoren ab. Diese Einflussfaktoren sind in einer neuen Generation von Wirkungsschwellenwerten (sogenannten Ozonfluss-basierten Critical Levels) berücksichtigt, jedoch noch nicht in den gesetzlich verankerten Zielwerten. Mit dem weiterentwickelten Ansatz wird die Aufnahme des Ozons durch die Spaltöffnungen der Pflanzen bewertet, die für die Wirkung entscheidend ist. Mehr Information dazu enthält der Artikel „Ozon - Einhaltung von Zielwerten zum Schutz der Pflanzen“ in den Daten zur Umwelt.:
Zielwert (2010)
- 18.000 µg/m³.h gemittelt über fünf Jahre
- AOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli
Langfristiges Ziel (2020)
- 6.000 µg/m³.h
- AOT40, berechnet aus 1-Stunden-Mittelwerten von Mai bis Juli
Der AOT40-Wert wird bestimmt, indem für alle Ozonwerte zwischen 8 und 20 Uhr MEZ, die oberhalb der Schwelle von 80 µg/m³ liegen, die Differenz zu dieser Schwelle ermittelt wird. Aus der Summe aller dieser Differenzen ergibt sich dann der AOT40-Wert. 80 µg/m³· entsprechen 40 ppb, daher heißt der Wert AOT40.