E-Scooter, auch E-Stehroller oder E-Tretroller genannt, sind Elektrokleinstfahrzeuge und dürfen seit dem 15.06.2019 am Straßenverkehr in Deutschland teilnehmen. Das Fahren auf Gehwegen ist verboten. Wenn Radverkehrsinfrastruktur vorhanden ist, muss diese genutzt werden, wenn nicht, muss die Fahrbahn und außerorts auch der Seitenstreifen befahren werden. Fahrende müssen mindestens 14 Jahre alt sein, das Fahrzeug muss versichert sein und eine Versicherungsplakette tragen.
Weitere Informationen:
- FAQ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) zu generellen Merkmalen und Verkehrsregelungen
- Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV)
Unten finden Sie weitere Fragen und Antworten des Umweltbundesamtes zu E-Scootern.