Für die Überwachung der Verbote sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Diese sind meist in den Umwelt- oder Verbraucherschutzministerien der Länder angesiedelt.
Für die Überwachung der Verbote sind in Deutschland die Überwachungsbehörden der Bundesländer zuständig. Diese sind meist in den Umwelt- oder Verbraucherschutzministerien der Länder angesiedelt.