Die Zulassungsinhaber müssen sicher stellen, dass aus dem Etikett des Produkts erkennbar ist, welche Kategorien von Verwendern das Biozid-Produkt verwenden dürfen. Verbraucher sind verpflichtet, sich an die in der Zulassung festgeschriebenen Verwendungsbedingungen zu halten. Dazu gehört, dass sie Biozid-Produkte, die nicht für den Verbraucher zugelassen sind, nicht verwenden dürfen. Die Kontrolle der Einhaltung der Zulassungsbestimmungen ist wiederum Aufgabe der Bundesländer. Mittelfristig sind untergesetzliche Regelungen u.a. zur Abgabe von Biozid-Produkten vorgesehen, auf deren Grundlage auch der Verkauf von Biozid-Produkten geregelt wird.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie in der pdf-Version der „Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Nagetierbekämpfung mit Antikoagulanzien".