Die zuständige untere Bodenschutzbehörde, die meistens bei der Umweltverwaltung Ihres Landkreises beziehungsweise Ihrer kreisfreien Stadt angesiedelt ist, führt ein sogenanntes Altlastenkataster oder ein Verdachtsflächenkataster. Wenn ein berechtigtes Interesse Ihrerseits besteht, ist die Behörde verpflichtet, Ihnen Auskunft zu erteilen.