Zur 31. BImSchV gab es nach dem Inkrafttreten sehr viele Anfragen zur Auslegung, aber auch Verständnisfragen. In einem Bund –Länder Arbeitskreis wurden diese Fragen diskutiert und Antworten erarbeitet. Der Abschlussbericht des Länderausschusses für Immissionsschutz (LAI) hat auf seiner 108. Sitzung (21.09. - 22.09.2004) empfohlen, die Auslegungsfragen als Orientierungshilfe anzuwenden. Nachzulesen sind die Auslegungsfragen z.B. auf der Internetseite des Landes NRW.
Das Umweltbundesamt informiert bei Nachfrage über die bestehenden FAQ und gibt Hinweise über die für den Vollzug zuständigen Umweltbehörden der einzelnen Bundesländer.