Steganlagen, die sich Wasserständen anpassen

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Als Folge des Klimawandels können durch verringerte Sommerniederschläge und steigende Verdunstung die Dauer, Intensität und der Zeitpunkt von Niedrigwasserereignissen beeinflusst werden. Auf der anderen Seite begünstigen Veränderungen der Atmosphärenbedingungen das Entstehen von Wetterlagen, die zu Hochwasser führen können.
Diese Entwicklungen können zur Folge haben, dass an Seen und Flüssen stärkere Wasserspiegelschwankungen auftreten. Wassergebundene Infrastrukturen wie Stege können aufgrund dessen öfter überflutet oder bei niedrigen Pegelständen wegen des sich vergrößernden Abstands zwischen Steg- und Wasseroberfläche wasserseitig unzugänglich werden. Neben der Beeinträchtigung der optischen Wirkung des Gewässers (eine Umfrage unter Touristinnen und Touristen am Neusiedlersee in Österreich ergab, dass eingeschränkte Bademöglichkeiten aufgrund eines geringen Wasserstandes eher hingenommen werden, solange noch ein ansprechendes Bild des Sees vorhanden ist) stellen Wasserspiegelschwankungen so auch für das Einsetzen von Booten und Kanus ein Problem dar. Ohne entsprechende Maßnahmen kann die touristische Attraktivität eines wassergebundenen touristischen Angebots daher in Mitleidenschaft gezogen werden. Wenn Wasserspiegelschwankungen häufig auftreten und 15 cm übersteigen (Empfehlung der RiGeW (Richtlinie für die Gestaltung von Wassersportanlagen an Binnenwasserstraßen) , können Schwimmstege eine Alternative zu festen Steganlagen darstellen. Diese bieten den Vorteil, dass sie durch die Ausstattung mit einem Auftriebskörper, der je nach Modell aus Beton, Stahl, Aluminium oder Kunststoff bestehen kann, stets die gleiche Freibordhöhe (hier: Abstand zwischen Steg- und Wasseroberfläche) aufweisen. Außerdem können Schwimmstege sowohl als Badesteg oder -insel, als auch als Bootssteg genutzt werden. Weitere Vorteile bestehen in einer höheren Flexibilität, da Schwimmstege gegenüber festmontierten Stegen einfacher verlegt werden können. Eine Alternative kann der Einstieg über Stufen bieten.
Folgende Punkte sollten speziell bei Schwimmstegen beachtet werden:
Destinationsmanagementorganisation, Kommune, Landkreis, touristische Leistungsträger
Touristische Vereine, Naturschutzvereine, Wassersportverbände, Wasserwirtschaftsamt, Fischerei, Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt, Umweltbehörde, Grundbesitzerinnen und Grundbesitzer im Uferbereich
Stärkere Schwankungen bei der Wasserführung (Fließgewässer), Zunahme von Niedrig- und Hochwasserständen (stehende Gewässer)
Genehmigungsverfahren, Umweltverträglichkeitsprüfung
Schwimmstege sind Bauwerke und als solche genehmigungspflichtig. Hier ist eine frühzeitige Abstimmung mit den zuständigen Ämtern wichtig. Des Weiteren liegen Schwimmstege direkt im und auf dem Wasser und sind dadurch größeren Abnutzungserscheinungen ausgesetzt. Daher sollte hier besonderer Wert auf die Qualität der Materialien und die Ausführung durch erfahrene Firmen gelegt werden, um die Langlebigkeit des Steges zu gewährleisten.
Da es sich meist um Spezialanfertigungen handelt, liegen die Kosten für einen Steg im unteren fünfstelligen Bereich. Je nach Art der angestrebten Nutzung können Förderungen in Frage kommen, bei Projekten im ländlichen Raum z. B. über LEADER.
Werden neue Steganlagen geschaffen, werden diese Bereiche verstärkt wassertouristisch genutzt. Gleichzeitig können so aber sensible Uferbereiche geschont werden, indem z. B. ein Einsetzen von Booten über das Ufer vermieden wird.
Fehlende Anpassung kann im Extremfall dazu führen, dass Stege zeitweise nicht mehr ihren Zweck erfüllen können. In den meisten Fällen sind die Stege selbst nicht mit direkten Einnahmen verbunden, allerdings sind wassergebundene Tourismuszweige auf eine Benutzbarkeit der Steganlagen angewiesen.
Dieser Vorschlag für eine Anpassungsmaßnahme ist ein Ergebnis des Forschungsvorhabens „Folgen des Klimawandels für den Tourismus in den deutschen Alpen und Mittelgebirgsregionen und Küstenregionen sowie auf den Badetourismus und flussbegleitende Tourismusformen (z. B. Radwander- und Wassertourismus) “ / Seite 100.