Am 26.06.2020 ist die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über Mindestanforderungen an die Wasserwiederverwendung - kurz EU-Water Reuse Verordnung - in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 26.06.2023 in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und damit auch in Deutschland. weiterlesen