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Artikel 57

Chemikalien

Artikel 57 der REACH-Verordnung

weiße Paragraphenzeichen in der linken oberen Ecke des Bildes

In Anhang XIV aufzunehmende Stoffe Folgende Stoffe können nach dem Verfahren des Artikels 58 in Anhang XIV aufgenommen werden:a) Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse Karzinogenität der Kategorie 1A oder 1B gemäß Anhang I Abschnitt 3.6 der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 erfüllen;b) Stoffe, die die Kriterien für die Einstufung in die Gefahrenklasse Keimzellmutagenität de… weiterlesen

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