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Gesundheitsschädlinge

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Kommission Gesundheitsschädlinge - Infektionsschutzgesetz

Die Kommission Gesundheitsschädlinge berät das Umweltbundesamt in seinen Aufgaben nach Paragraph 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie im Bereich des Managements von Gesundheitsschädlingen. Per Definition sind Gesundheitsschädlinge Tiere, die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können. Für behördlich angeordnete Maßnahmen regelt der Paragraph 18 IfSG ihre Bekämpfung. weiterlesen

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Prüflabor Gesundheitsschädlinge

zwei Ratten

Zahlreiche Tiere können Krankheitserreger übertragen und so die Gesundheit von Mensch und Tier beeinträchtigen oder gar gefährden. Zu diesen so genannten Vektoren zählen manche Insekten, Milben und Zecken, aber auch Wirbeltiere wie Ratten oder Mäuse. weiterlesen

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Infektionsschutz: Informationen zu den rechtlichen Grundlagen

Rattenbefallbekämpfung wird durch das Infektionsschutzgesetz geregelt.

Das deutsche Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Novellierung des Infektionsschutzgesetzes durch Artikel 1 des Gesetzes zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten vom 17.07.2017 (BGBl. I S. 2615) – was hat sich geändert? weiterlesen

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Infektionsschutz

Das Infektionsschutzgesetz (IfSG) regelt die gesetzlichen Pflichten zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen. Im Anerkennungsverfahren gemäß Paragraph 18 Absatz 4 IfSG wird festgelegt, welche Mittel und Verfahren bei behördlich nach Paragraph 17 IfSG angeordneten Bekämpfungsmaßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge, Krätzmilben und Kopfläuse eingesetzt werden dürfen. weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt