Für viele Wirkstoffe sind die Umweltnebenwirkungen noch unbekannt, weshalb es von großer Bedeutung ist, Verdachtsfälle an das Pharmakovigilanzsystem im Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
zu melden. weiterlesen
Rückstände von Human- und Tierarzneimitteln gelangen kontinuierlich in die Umwelt, vor allem in Gewässer. Arzneimittel sind biologisch hochaktive Stoffe. Sie können in der Umwelt schädlich auf Lebewesen wirken. weiterlesen
Auch die Wirkstoffe von Arzneimitteln können in Gewässern Konzentrationen erreichen, die schädlich auf die aquatische Lebensgemeinschaften wirken. weiterlesen
Die Prüfung der Umweltwirkung von Human- und Tierarzneimitteln ist seit Jahren fester Bestandteil des Zulassungsverfahrens. Sie ist in Deutschland seit 1998 gesetzlich vorgeschrieben. Zuständig für die Umweltrisikobewertung ist das Umweltbundesamt. weiterlesen
476
Das Umweltbundesamt
Für Mensch und Umwelt
„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
Umweltbundesamt
Kontakt
Wörlitzer Platz 1 06844 Dessau-RoßlauBitte richten Sie Ihre Anfragen ausschließlich über das Kontaktformular "UBA fragen" an uns.Derzeit besteht leider keine telefonische Erreichbarkeit.Bei der Beantwortung von Anfragen kann es zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Verständnis.