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Zugang zu Umweltinformationen

Blick auf Bürgerinformation und Bibliothek im UBA-Gebäude Dessau-Roßlau

Das Umweltinformationsgesetz (UIG) schafft den Rahmen für den freien Zugang zu Umweltinformationen und regelt ihre aktive Verbreitung. Das UIG des Bundes trat am 14. Februar 2005 in Kraft und setzt die Umweltinformationsrichtlinie 2003/4/EG um.Die Bundesländer haben eigene Landesgesetze für den freien Zugang zu Umweltinformationen erlassen. Diese Landesgesetze entsprechen inhaltlich den Bundesrege… weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt