Wer als emissionshandelspflichtiger Luftfahrzeugbetreiber oder Betreiber einer stationären emissionshandelspflichtigen Anlage nicht die nötige Zahl an Emissionsberechtigungen abgibt, muss mit Sanktionen rechnen. Eine Zahlungspflicht von 100 Euro pro ausgestoßener Tonne CO2-Äquivalente, für die keine Zertifikate abgegeben wurden, hat der Europäische Gerichtshof jüngst für verhältnismäßig erklärt. weiterlesen