Meere kennen keine Grenzen. Das gilt auch für Meereslebewesen und die Ausbreitung von Verschmutzungen. Ein wirksamer Meeresschutz kann daher nur durch zwischenstaatliche Zusammenarbeit gelingen. weiterlesen
Teil XI des Seerechtsübereinkommens in Verbindung mit dem Durchführungsabkommen von 1994 enthält die völkerrechtlichen Vorgaben für den Bergbau am Tiefseeboden. Das Seerechtsübereinkommen erklärt das „Gebiet“ („the Area“) zum „Gemeinsamen Erbe der Menschheit“. weiterlesen
In der Arktis begegnen sich drei Kontinente, fünf Länder grenzen jeweils an den Arktischen Ozean, große Teile des Ozeans selbst gelten als Internationale Gewässer – mit dieser Ausgangslage einen rechtlichen Rahmen für Arktische Angelegenheiten zu bestimmen, ist keine leichte Aufgabe. weiterlesen
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„Für Mensch und Umwelt“ ist der Leitspruch des UBA und bringt auf den Punkt, wofür wir da sind. In diesem Video geben wir Einblick in unsere Arbeit.
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