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Kommission Gesundheitsschädlinge - Infektionsschutzgesetz

Die Kommission Gesundheitsschädlinge berät das Umweltbundesamt in seinen Aufgaben nach Paragraph 18 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) sowie im Bereich des Managements von Gesundheitsschädlingen. Per Definition sind Gesundheitsschädlinge Tiere, die Krankheitserreger auf den Menschen übertragen können. Für behördlich angeordnete Maßnahmen regelt der Paragraph 18 IfSG ihre Bekämpfung. weiterlesen

Gesundheit

Vektoren und Reservoirtiere als Infektionskrankheitsüberträger

Endemische wie auch importierte Vektor- und Nagetier-übertragene Infektionserreger können mit hoher Morbidität und Mortalität assoziiert sein. Daher sind Vektor- und Nagetier-assoziierte Erkrankungen des Menschen und deren mögliche Beeinflussung durch klimatische Veränderungen ein wichtiges Thema für die öffentliche Gesundheit: Journal of Health Monitoring | S3/2023 | Auswirkungen von Klimaverände… weiterlesen

Das Umweltbundesamt

Für Mensch und Umwelt